Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge
LaZuF
Hier finden Sie Informationen zum Landesamt, Öffnungszeiten, häufige Fragen und den Lageplan.
Informationen zum Landesamt
Registratur & Termine
Hier sehen Sie für jeden Tag, ob Sie ohne Termin kommen können oder ob nur Termine möglich sind.
Ohne Termin: 08:00 – 11:30
Nur mit Termin: 13:00 – 15:00
Registratur / Info verfügbarOhne Termin: 08:00 – 11:30
Nur mit Termin: 13:00 – 15:00
Keine Registratur / InfoOhne Termin: 08:00 – 11:30
Nur mit Termin: 13:00 – 15:00
Registratur / Info verfügbarOhne Termin: 08:00 – 11:30
Nur mit Termin: 13:00 – 15:00
Keine Registratur / InfoOhne Termin: 08:00 – 11:30
Nur mit Termin: geschlossen
Keine Registratur / InfoGeschlossen
Keine VorspracheGeschlossen
Keine VorspracheBitte bringen Sie Ihre QMM-/ID-Karte und vorhandene Unterlagen mit.
Häufig gestellte Fragen
Welche Aufgaben hat das Landesamt?
Das Landesamt ist unter anderem für Registrierungen, Terminvergaben, behördliche Verfahren, Dokumentenangelegenheiten sowie allgemeine Auskünfte zuständig.
Wann kann ich im Gebäude 2 vorsprechen?
Bitte erscheinen Sie während der offiziellen Öffnungszeiten. Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf dieser Seite.
Ich möchte meine Familie für einige Tage besuchen. Was muss ich tun?
Für das vorübergehende Verlassen der Unterkunft benötigen Sie eine entsprechende Verlassenserlaubnis. Diese kann im Gebäude 2 beantragt werden.
Wann findet mein Transfer statt?
Transfertermine werden individuell festgelegt. Bitte wenden Sie sich hierzu persönlich an das Personal im Gebäude 2.
Ich habe Fragen zu meinen Dokumenten.
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Mitarbeitenden im Gebäude 2. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu Ihren Unterlagen.
Ich habe meine QMM-/ID-Karte verloren.
Bitte melden Sie den Verlust umgehend im Gebäude 2. Dort kann eine neue QMM-/ID-Karte ausgestellt werden.
Gibt es WLAN auf dem Gelände?
Ja. In allen Wohngebäuden sowie in der Kantine steht WLAN zur Verfügung. Die Nutzung ist für Bewohnerinnen und Bewohner kostenfrei.
Darf ich mit meinem Fahrzeug auf dem Gelände parken?
Für das Parken auf dem Gelände ist eine gültige Parkberechtigung erforderlich. Bitte bringen Sie die Fahrzeugunterlagen mit. Die Voraussetzungen werden vor Ort geprüft. Die Parkberechtigung wird im Gebäude 2 ausgestellt.
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Personal im Gebäude 2.
Wo finde ich Gebäude 2?
Gebäude 2 liegt direkt am Haupteingang, gegenüber von Gebäude 1 / Wache.
Rückkehr in die Heimat
Wenn Sie in Ihre Heimat zurückkehren möchten, wenden Sie sich bitte an das Landesamt im Gebäude 2. Dort werden Ihre Fragen besprochen und die nächsten Schritte erklärt.
Weitere Informationen
Mehr Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein.
Zur offiziellen WebseiteBitte kommen Sie während der Öffnungszeiten in Gebäude 2. Dort erhalten Sie weitere Hilfe und Auskünfte.