Fundsachen
Landesunterkunft Seeth
Fundsachen
Gefunden oder verloren?
Hier steht, was zu tun ist, wenn Sie etwas gefunden haben oder selbst etwas verloren haben.
🔎 Wie läuft das mit Fundsachen?
Auf dem Gelände der Landesunterkunft werden regelmäßig Gegenstände gefunden.
Alle gefundenen Gegenstände müssen in
Gebäude 2 (LFA / Verwaltung)
abgegeben werden.
Dort werden Fundsachen zentral gesammelt,
registriert und an die Eigentümerinnen und Eigentümer ausgegeben.
🔎 Sie haben etwas gefunden?
Wenn Sie etwas auf dem Gelände oder in der direkten Umgebung finden,
geben Sie es bitte in
Gebäude 2 (LFA / Verwaltung)
ab.
Bitte nennen Sie den genauen Fundort.
Bitte nennen Sie Datum und Uhrzeit des Funds.
Bitte beschreiben Sie den Gegenstand kurz.
Gefundene Sachen nicht behalten und nicht benutzen.
Fremde Gegenstände nicht behalten
Gefundene Gegenstände gehören weiterhin der Person,
die sie verloren hat.
Nicht mitnehmen, nicht behalten und nicht benutzen.
Alle Fundsachen müssen in
Gebäude 2
abgegeben werden.
Wer fremde Sachen behält, riskiert Konsequenzen.
🔎 Sie haben etwas verloren?
Wenn Sie glauben, dass Sie etwas auf dem Gelände verloren haben,
fragen Sie bitte in
Gebäude 2 (LFA / Verwaltung)
nach.
Dort wird geprüft, ob Ihr Gegenstand abgegeben wurde.
Hilfreich ist eine genaue Beschreibung des Gegenstands.
Hilfreich ist auch die Angabe,
wann und wo Sie den Gegenstand vermutlich verloren haben.
⏱️ Wie lange werden Fundsachen aufbewahrt?
Fundsachen werden in Gebäude 2 für einen bestimmten Zeitraum gelagert.
Nach Ablauf der Frist werden Gegenstände je nach Zustand entsorgt oder gespendet.
Wertgegenstände wie Ausweise, Bankkarten oder Dokumente
werden gesondert behandelt.
🏢 Gebäude 2
Gebäude 2 (LFA / Verwaltung) ist die zentrale Anlaufstelle
für alle Fundsachen auf dem Gelände der Landesunterkunft.
Dort können Sie verlorene Gegenstände melden
und abgegebene Sachen abholen.
Standort für Fundsachen:
Gebäude 2 (LFA / Verwaltung).
Wo befindet sich Gebäude 2?
Die zentrale Anlaufstelle für Fundsachen befindet sich in Gebäude 2.