PKW
Landesunterkunft Seeth
PKW Information
Parken, Sicherheit & ukrainische Fahrzeuge
Wichtige Hinweise zu Parkberechtigung, Verkehrsregeln, Sicherheit, Versicherung und ukrainischen Fahrzeugen.
7 km/h auf dem Gelände
Auf dem gesamten Gelände gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h.
Bitte fahren Sie besonders vorsichtig und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgängerinnen,
Fußgänger und Kinder.
Parkberechtigung
Neue Bewohnerinnen und Bewohner mit Fahrzeug benötigen eine gültige Parkberechtigung.
Wenn Sie aktuell nur einen provisorischen Parkausweis besitzen,
lassen Sie sich bitte im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge
im Gebäude 2 einen offiziellen Parkausweis ausstellen.
🚫 Ohne gültige Parkberechtigung ist das Parken auf dem Gelände untersagt.
Parken, Reparaturen & Fahrzeugmüll
Bei Verstößen gegen die Parkberechtigung kann Ihr Fahrzeug
von der Nutzung der Parkflächen ausgeschlossen werden.
Es ist strengstens verboten, Fahrzeuge auf dem Gelände zu reparieren,
zum Beispiel Ölwechsel oder ähnliche Arbeiten.
Das Ablagern von Fahrzeugmüll wie Reifen, Batterien oder Fahrzeugteilen
ist untersagt. Solche Abfälle müssen fachgerecht entsorgt werden.
Sicher fahren in Deutschland
🔒 Anschnallen
Alle Personen müssen angeschnallt sein – vorne und hinten. Der Fahrer ist dafür verantwortlich.
Alle Personen müssen angeschnallt sein – vorne und hinten. Der Fahrer ist dafür verantwortlich.
🧒 Kinder
Kinder unter 12 Jahren oder unter 150 cm benötigen einen passenden Kindersitz.
Kinder unter 12 Jahren oder unter 150 cm benötigen einen passenden Kindersitz.
🛞 Reifen
Mindestprofil: 1,6 mm. Bei Schnee, Eis oder Glätte sind wintertaugliche Reifen erforderlich.
Mindestprofil: 1,6 mm. Bei Schnee, Eis oder Glätte sind wintertaugliche Reifen erforderlich.
🪟 Scheiben & Tuning
Frontscheibe und vordere Seitenscheiben dürfen nicht unzulässig stark getönt sein. Nicht eingetragene Umbauten können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
Frontscheibe und vordere Seitenscheiben dürfen nicht unzulässig stark getönt sein. Nicht eingetragene Umbauten können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
🧾 Versicherung
Das Fahrzeug darf nur mit gültiger Zulassung und aktiver Kfz-Haftpflichtversicherung gefahren werden.
Das Fahrzeug darf nur mit gültiger Zulassung und aktiver Kfz-Haftpflichtversicherung gefahren werden.
Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie Reifen, Kindersitz, Umbauten oder Scheiben prüfen,
bevor Sie fahren.
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Bußgeld
Beispiele
| Verstoß | Bußgeld ca. | Punkte |
|---|---|---|
| Erwachsener nicht angeschnallt | 30 € | 0 |
| Kind nicht richtig gesichert | 30–35 € | 0 |
| Kind komplett ungesichert | 60 € | 1 |
| Mehrere Kinder komplett ungesichert | 70 € | 1 |
| Reifenprofil unter 1,6 mm | ab 60 € | 1 |
| Ohne wintertaugliche Reifen bei Glätte | ab 60 € | 1 |
Information für ukrainische Autofahrer
Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung müssen in Deutschland zugelassen werden,
wenn ein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wurde,
zum Beispiel durch Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.
Seit dem 01.10.2024 gelten wieder die allgemeinen Zulassungsregeln.
Ukrainische Fahrzeuge, die sich länger als ein Jahr in Deutschland befinden,
müssen in der Regel hier zugelassen werden.
Für die Zulassung können technische Nachweise erforderlich sein,
zum Beispiel HU/TÜV, Fahrzeugdaten oder weitere Unterlagen.
Bitte fragen Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle nach.
Für Umweltzonen kann eine Umweltplakette erforderlich sein.
Eine allgemeine Pkw-Maut gibt es in Deutschland nicht.
Ukrainische Fahrzeuge
Für Fahrten in Deutschland ist eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Eine Grüne Karte gilt als Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Ausland.
Ohne Grüne Karte wird eine Grenzversicherung benötigt.
Für eine deutsche Zulassung benötigen Sie in der Regel eine deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung
und eine eVB-Nummer.
Bitte bringen Sie Fahrzeugpapiere, Versicherungsnachweise,
Kennzeichenangaben und persönliche Ausweisdokumente mit.