Ihr Schutz hat oberste Priorität
Hilfe bekommen in der Landesunterkunft SeethSie erleben Gewalt, werden bedroht oder fühlen sich nicht sicher? Sie sind nicht allein. Hier finden Sie Menschen und Stellen, die Ihnen helfen.
In Würde. Mit Sicherheit.Sie brauchen jetzt Hilfe?
Zuerst: Sprechen Sie das Personal vor Ort anMitarbeitende vom Landesamt (LaZuF), von den Johannitern und vom Sicherheitsdienst sind immer auf dem Gelände. Sie helfen Ihnen sofort und finden die richtige Stelle für Sie.
Johanniter, Haus 6Rund um die Uhr besetzt, auch nachts und am Wochenende.
Zur BetreuungDolmetscher helfenSie sprechen wenig Deutsch? Das ist kein Problem. Vor Ort gibt es Dolmetscher, die übersetzen.
Sicherheitsdienst an der WacheDer Sicherheitsdienst ist Tag und Nacht da. Gehen Sie zur Wache, wenn Sie sich bedroht fühlen.
- Wo sind Sie?
- Was ist passiert?
- Warten Sie auf Fragen. Legen Sie nicht selbst auf.
Hilfe vor Ort
Tippen Sie auf eine Stelle, um mehr zu erfahren.
So schützen wir Sie
Schutz vor Gewalt ist uns sehr wichtig. Dafür gibt es klare Regeln und ein Schutzkonzept.
Ein Schutzkonzept für alle LandesunterkünfteDas Landesamt (LaZuF) hat ein Schutzkonzept mit dem Titel „In Würde.“ Darin steht, wie alle Menschen in der Unterkunft vor Gewalt geschützt werden.
Das Gesetz verlangt SchutzSeit 2019 müssen alle Bundesländer Frauen und besonders schutzbedürftige Menschen in Unterkünften schützen.
§ 44 Abs. 2a AsylgesetzBundesweite MindeststandardsEs gibt feste Mindeststandards zum Schutz geflüchteter Menschen. Schleswig-Holstein setzt sie in den Landesunterkünften um.
Geschützte RäumeFür Frauen gibt es das Frauencafé, für Kinder die Kinderbetreuung. Dort haben Männer keinen Zutritt.
Zu Gebäude 17Manche Menschen brauchen mehr Schutz. Sagen Sie es dem Personal, wenn das für Sie gilt. Dann bekommen Sie passende Hilfe.
Schutz für Frauen
Frauen haben ein Recht auf ein Leben ohne Gewalt. Auch Gewalt in der Familie oder Partnerschaft ist in Deutschland verboten.
Frauencafé in Gebäude 17Ein geschützter Treffpunkt nur für Frauen. Hier bekommen Sie Unterstützung und Informationen.
Zum FrauencaféHilfetelefon für Frauen: 116 016Rund um die Uhr, kostenlos und anonym. Dolmetscherinnen in 18 Sprachen, zum Beispiel Arabisch, Farsi/Dari, Kurdisch, Russisch und Türkisch.
116 016 anrufenFrauenhausIm Frauenhaus können Frauen mit ihren Kindern eine Zeit lang sicher wohnen. Das Hilfetelefon und das Personal vor Ort helfen Ihnen dabei.
Schutz durch das GerichtEin Gericht kann einer gewalttätigen Person verbieten, in Ihre Nähe zu kommen oder Sie zu kontaktieren.
Gewaltschutzgesetz § 1Kinder schützen
Kinder brauchen besonderen Schutz. Wir alle passen gemeinsam auf sie auf.
Keine Gewalt gegen KinderKinder haben ein Recht auf Erziehung ohne Gewalt. Schlagen und Strafen, die verletzen oder demütigen, sind verboten.
Bürgerliches Gesetzbuch § 1631Kinder nicht allein lassenLassen Sie kleine Kinder nicht allein auf dem Gelände. Wissen Sie immer, wo Ihr Kind ist.
Nummer gegen Kummer: 116 111Für Kinder und Jugendliche mit Sorgen, Angst oder Gewalt. Mo – Sa 14 – 20 Uhr, kostenlos und anonym.
116 111 anrufenSie machen sich Sorgen um ein Kind?Sprechen Sie das Personal an. Auch ein „komisches Gefühl“ reicht. Es ist besser, einmal zu viel zu fragen.
Rechte von KindernJedes Kind hat das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung. Das steht in der UN-Kinderrechtskonvention.
UN-Kinderrechtskonvention Art. 19Diese Rechte haben Sie
In Deutschland gelten diese Rechte für alle Menschen. Egal, woher Sie kommen.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Grundgesetz, Artikel 1
Recht auf Leben und UnversehrtheitJeder Mensch hat das Recht, zu leben und nicht verletzt zu werden.
Grundgesetz Art. 2Alle Menschen sind gleichFrauen und Männer haben die gleichen Rechte. Niemand darf wegen Herkunft, Sprache, Religion oder Behinderung benachteiligt werden.
Grundgesetz Art. 3Nein heißt NeinSexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person sind eine Straftat. Auch in der Ehe.
Strafgesetzbuch § 177Schlagen ist verbotenWer einen anderen Menschen verletzt, macht sich strafbar. Das gilt auch in der Familie.
Strafgesetzbuch § 223Verfolgen und Belästigen ist verbotenJemandem ständig folgen, auflauern oder ihn immer wieder belästigen (Stalking) ist strafbar.
Strafgesetzbuch § 238Freie ReligionJeder Mensch darf seine Religion frei wählen, wechseln oder keine Religion haben. Niemand darf Sie dazu zwingen.
Grundgesetz Art. 4Vereinfachte Informationen, keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Ihrem Verfahren hilft die kostenlose Asylverfahrensberatung oder das Personal vor Ort.
Hilfetelefone
Sie möchten lieber anonym mit jemandem sprechen? Diese Telefone helfen, auch ohne Namen.
Hilfe für Frauen
Hilfe für Männer
Schutz
Opferhilfe
Kinder & Jugendliche
Für Eltern
Schwangerschaft
Arzt nachts & am Wochenende
Jemand hört zu
Vergiftung
Hinweis zu externen SeitenWenn Sie auf einen Link klicken, verlassen Sie diese Seite. Die andere Seite ist vielleicht nicht in Ihrer Sprache. Per Chat und E-Mail beraten viele Stellen nur auf Deutsch. Am Telefon gibt es oft Dolmetscher.
Angerufene Nummern bleiben in der Anrufliste Ihres Handys sichtbar. Stand: Oktober 2026.
Problem oder Beschwerde?
Sprechen Sie diese Stellen in dieser Reihenfolge an:
- Landesamt (LaZuF) in Gebäude 2. Mehr erfahren
- Betreuung (Johanniter) in Haus 6. Mehr erfahren
- Sicherheitsdienst an der Wache.
Keine NachteileSie dürfen sich beschweren. Ihr Asylverfahren wird dadurch nicht schlechter.
Auch anonym möglichSie möchten Ihren Namen nicht sagen? Nutzen Sie die anonymen Hilfetelefone.
Ich bin neu hier
Willkommen! Diese Seiten helfen Ihnen am Anfang.